Warum dein Kundenbuch nicht im CRM des Herstellers liegen sollte
Ein Handelsvertreter ist selbständig. Seine Kunden sind sein Kapital, und das Gesetz weiß das: Beim Ende der Vertretung steht ihm ein Ausgleich für den Kundenstamm zu, den er aufgebaut hat. Trotzdem führen die meisten ihre Kundennotizen im CRM eines Herstellers, und wenn der Vertrag endet, ist der Zugang weg. Hier steht, was dem Hersteller gehört, was dir, und wie ein Kundenbuch aussieht, das bei dir bleibt.
Stand: September 2026 · Lesezeit etwa sieben Minuten · Keine Rechtsberatung, aber die Paragrafen stehen dabei.
Das Missverhältnis
Du fährst seit Jahren zu denselben Häusern. Du weißt, wer dort entscheidet, wer nur nickt, wann die Chefin schlecht gelaunt ist und welcher Einkäufer im Frühjahr wechselt. Nichts davon steht in einem Auftrag. Es steht in deinem Kopf, und wenn du diszipliniert bist, in den Notizfeldern eines CRM, das dir ein Hersteller gestellt hat.
Dieses CRM ist gut gemeint. Es ist auch bequem: Der Hersteller sieht deine Berichte, du siehst seine Aufträge, alles an einem Ort. Nur gehört der Ort ihm. Endet der Vertrag, ob durch Kündigung, Insolvenz oder weil der Hersteller den Vertrieb umbaut, endet dein Zugang. Zwanzig Jahre Gesprächsverläufe, Vorlieben, Zusagen: Du kommst nicht mehr dran. Und der Hersteller, der sie behält, gibt sie deinem Nachfolger.
Bei fünf Herstellern ist es fünfmal so. Fünf Systeme, fünf Fassungen desselben Einrichtungshauses, und keine davon zeigt, was du wirklich über den Kunden weißt. Der Einzige, der das Ganze sehen könnte, bist du. Aber nur, wenn du es irgendwo festhältst, das dir gehört.
Was das Gesetz dazu sagt
Das HGB kennt den Wert deiner Arbeit. Es regelt aber auch klar, was dem Hersteller zusteht. Beides gehört zusammen.
| Regel | Was sie heißt | Wo |
|---|---|---|
| Du bist selbständig | Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, kein Angestellter. Du organisierst deine Arbeit selbst, und damit auch deine Aufzeichnungen. | § 84 Abs. 1 HGB |
| Du musst berichten | Du hast dem Hersteller die erforderlichen Nachrichten zu geben, vor allem über jede Vermittlung und jeden Abschluss. Berichte sind Pflicht. Wie du sie führst, steht nicht im Gesetz. | § 86 Abs. 2 HGB |
| Seine Unterlagen bleiben seine | Muster, Preislisten, Werbematerial, Kundenlisten des Herstellers: Er stellt sie dir zur Verfügung, sie bleiben sein Eigentum und sein Geschäftsgeheimnis. Nach dem Vertragsende gibst du sie zurück. | § 86a HGB, GeschGehG |
| Dein Kundenstamm ist Geld wert | Endet der Vertrag, kannst du einen Ausgleich verlangen, wenn der Hersteller aus den Kunden, die du geworben hast, weiter erhebliche Vorteile zieht. Höchstens eine Jahresprovision im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Geltend machen musst du ihn innerhalb eines Jahres nach Vertragsende. | § 89b HGB |
Die vierte Zeile ist die entscheidende. Der Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass du nachweisen kannst, welche Kunden du geworben hast und was sie dem Hersteller bringen. Wer das nur im CRM des Herstellers dokumentiert hat, streitet nach dem Vertragsende mit Unterlagen, die dem anderen gehören und auf die er keinen Zugriff mehr hat.
In Österreich regelt das Handelsvertretergesetz dasselbe; der Ausgleichsanspruch steht dort in § 24 HVertrG.
Was dem Hersteller gehört und was dir
Die Grenze ist einfacher, als sie klingt, wenn man sie einmal aufschreibt:
| Das gehört dem Hersteller | Das gehört dir |
|---|---|
| Seine Kundenliste, seine Preise, seine Konditionen, seine Aufträge | Deine Beobachtungen: wer entscheidet, was der Kunde plant, was ihn stört |
| Deine Berichte, sobald du sie abgegeben hast (er darf sie behalten) | Deine Notizen, aus denen die Berichte entstehen |
| Alles, was er dir zur Verfügung gestellt hat: Muster, Kataloge, Zugänge | Deine Besuchshistorie über alle Hersteller hinweg |
| Die Daten in seinem CRM, einschließlich deiner Einträge dort | Deine Einschätzung jedes Kunden: A, B oder C, und warum |
Zwei Folgen daraus. Erstens: Führe dein eigenes Kundenbuch, und berichte daraus. Der Hersteller bekommt, was ihm zusteht, in seinem System oder per Mail. Die Quelle bleibt bei dir. Zweitens: Kopiere nichts aus seinem System in deins, das ihm gehört. Seine Kundenliste, seine Preise, seine Umsätze mit Kunden, die nicht deine sind: Das sind seine Geschäftsgeheimnisse, und ein sauberes Kundenbuch enthält sie nicht. Was du selbst erlebt und notiert hast, ist deins. Was er dir gezeigt hat, ist seins.
Wie ein Kundenbuch aussieht, das bei dir bleibt
Kein Programm, sondern eine Struktur. Pro Betrieb ein Eintrag, und in jedem Eintrag dieselben Teile:
- Der Betrieb. Name, Adresse, Kategorie: Einrichtungshaus, Contract Dealer, Innenarchitekt, Online-Händler. Einmal, nicht je Hersteller.
- Je Hersteller der Stand. Kunde oder Interessent, seit wann, Kundennummer beim Hersteller, deine Einschätzung A, B, C. Ein Betrieb kann bei einem Hersteller Kunde sein und bei einem anderen noch nicht. Das sieht kein einzelnes CRM. Deins schon.
- Die Menschen. Wer entscheidet, wer bestellt, wer nur berät. Mit Funktion, nicht nur mit Namen; Funktionen bleiben, Namen wechseln.
- Die Historie. Jeder Besuch als kurzer Bericht, mit Datum. Wie man den in sechzig Sekunden macht, steht auf der Seite zum Besuchsbericht ohne Tippen.
- Was vereinbart ist. Offene Zusagen, mit Termin. Das ist die Liste, die du morgens aufmachst.
- Was du verdient hast. Umsatz und Provision je Hersteller, aus deinen Abrechnungen. Wie du die prüfst, steht auf der Seite zur Provisionsabrechnung. Für den Ausgleichsanspruch ist das später der Beleg.
Wo das Kundenbuch liegt, ist zweitrangig. Eine Textdatei je Kunde, ein Notizbuch, eine Tabelle, ein Companion auf deinem eigenen Server. Es muss nur drei Dinge erfüllen: Es gehört dir, nicht einem Abo, das jemand kündigen kann. Du kannst es in zehn Jahren noch lesen, also kein Format, das nur ein Programm öffnet. Es liegt an einem Ort, nicht in fünf.
Datenschutz, in drei Sätzen
In deinem Kundenbuch stehen Namen, Durchwahlen und Mailadressen von Menschen. Dafür bist du verantwortlich, nicht der Hersteller. Bei geschäftlichen Kontaktdaten von Ansprechpartnern in Firmen ist das im Regelfall zulässig, weil du ein berechtigtes Interesse hast, deine Geschäftsbeziehungen zu pflegen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Drei Regeln reichen: nur geschäftliche Angaben, nichts Privates über die Person; wer fragt, bekommt Auskunft, was über ihn drinsteht; wer geht, wird gelöscht. Ein Kundenbuch auf einem Server in Deutschland oder Österreich, den du selbst kontrollierst, macht auch diese Frage einfacher als eine Cloud, deren Standort du nicht kennst.
Häufige Fragen
Darf ich die Kundendaten aus dem CRM des Herstellers mitnehmen, wenn der Vertrag endet?
Seine Daten nicht: Kundenlisten, Preise, Konditionen und Umsätze des Herstellers sind seine Geschäftsgeheimnisse, und sein CRM gehört ihm, auch mit deinen Einträgen darin. Was du selbst beobachtet und in deinem eigenen Kundenbuch notiert hast, ist deins. Deshalb sollte das eigene Kundenbuch von Anfang an die Quelle sein, nicht die Kopie.
Was ist der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB?
Endet der Handelsvertretervertrag, kannst du vom Hersteller einen Ausgleich verlangen, wenn er aus den Kunden, die du geworben hast, weiterhin erhebliche Vorteile zieht und der Ausgleich der Billigkeit entspricht. Er beträgt höchstens eine Jahresprovision, gerechnet als Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Du musst ihn innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend machen.
Muss ich dem Hersteller meine Notizen zeigen?
Du musst ihm die erforderlichen Nachrichten geben, vor allem über Vermittlungen und Abschlüsse (§ 86 Abs. 2 HGB), und die Berichte, die du abgibst, darf er behalten. Deine eigenen Notizen, Einschätzungen und Beobachtungen, aus denen die Berichte entstehen, gehören dir. Berichte aus dem eigenen Kundenbuch heraus, nicht hinein.
Reicht eine Tabelle als Kundenbuch?
Ja, wenn sie drei Bedingungen erfüllt: Sie gehört dir und hängt an keinem Abo, du kannst sie in zehn Jahren noch öffnen, und sie ist der eine Ort für alle Hersteller. Eine Textdatei je Kunde erfüllt das ebenso wie ein Notizbuch. Die Struktur zählt, nicht das Werkzeug.
Darf ich als Handelsvertreter überhaupt Kontaktdaten von Ansprechpartnern speichern?
Bei geschäftlichen Kontaktdaten von Ansprechpartnern in Firmen im Regelfall ja, gestützt auf dein berechtigtes Interesse an der Pflege deiner Geschäftsbeziehungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Speichere nur geschäftliche Angaben, gib auf Anfrage Auskunft, und lösche, wer die Firma verlässt. Verantwortlich dafür bist du, nicht der Hersteller.
Patrik, einer unserer Gründer, war zwanzig Jahre Handelsvertreter und Sales Manager in der Möbelbranche und hat mehr als ein CRM kommen und gehen sehen. Im salesCOMPANION ist das Kundenbuch deshalb kein Datensatz in einer fremden Datenbank, sondern eine lesbare Textdatei je Kunde, auf einem Server, den der Handelsvertreter selbst mietet. Kündigt er, bleiben Server und Dateien bei ihm.
Dieser Text erklärt die Rechtslage nach deutschem Handelsrecht in allgemeiner Form und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Beim Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB lohnt sich ein Fachanwalt, bevor die Jahresfrist läuft; Handelsvertreterverbände wie die CDH beraten Mitglieder dazu.